Rechtsprechung
   OLG Jena, 09.03.2005 - 4 U 646/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3017
OLG Jena, 09.03.2005 - 4 U 646/04 (https://dejure.org/2005,3017)
OLG Jena, Entscheidung vom 09.03.2005 - 4 U 646/04 (https://dejure.org/2005,3017)
OLG Jena, Entscheidung vom 09. März 2005 - 4 U 646/04 (https://dejure.org/2005,3017)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,3017) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    § 49 Abs. 3 ThütStrG
    Zur Streupflicht auf innerörtlichen Gehwegen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (Streupflicht); Anforderungen an die Sicherung des Fußgängerverkehrs; Räumpflicht und Streupflicht von öffentlichen Straßen innerhalb geschlossener Ortschaften unter den Vorbehalt der Zumutbarkeit; ...

  • Judicialis

    ThütStrG § 49 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Streupflicht auf innerörtlichen Gehwegen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur Streupflicht auf innerörtlichen Gehwegen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 60
  • NZV 2005, 578
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Hamm, 30.09.2003 - 9 U 86/03

    Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde bei winterlichen Straßenverhältnissen

    Auszug aus OLG Jena, 09.03.2005 - 4 U 646/04
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Sicherung des Fußgängerverkehrs höhere Anforderungen an den Streupflichtigen stellt, als diejenige des Fahrzeugverkehrs (vgl. Wichmann, a.a.O., S. 107; OLG Hamm, OLGR 2004, 38, 39; OLG Dresden, OLGR 2003, 293 - 296 je m.w.N.).

    Andererseits müssen nicht ausnahmslos alle vorhandenen Gehwege abgestreut und geräumt werden (vgl. OLG Hamm, OLGR 2004, 38, 39; Wichmann, a.a.O, S. 109 m.w.N.).

    Wie bei Verkehrssicherungspflichten allgemein ist entscheidend darauf abzustellen, ob der Fußgänger bei vernünftigen Sicherheitserwartungen mit der Räumung des Gehweges rechnen darf oder nicht (vgl. OLG Hamm, OLGR 2004, 38, 39).

    Von der Streupflicht auszunehmen sind daher nur tatsächlich entbehrliche Wege, für die ein echtes, jederzeit zu befriedigendes Verkehrsbedürfnis nicht besteht (vgl. OLG Hamm, OLGR 2004, 38, 39; OLG Dresden, OLGR 2003, 293 - 296; Wichmann, a.a.O., S. 109 f), so z.B. wenn das Grundstück genauso sicher auf einem anderen Weg erreicht werden kann, ferner bei tatsächlich entbehrlichen Gehwegen, wie solchen, die durch Park- oder Grünanlagen führen oder in reinen Industriegebieten.

    Auch kann dem Zeugen nicht vorgeworfen werden, dass er von mehreren möglichen Wegen den gefährlicheren Weg gewählt oder einen nicht notwendigen Gang unternommen hätte und deshalb das Verschulden des Verkehrssicherungspflichtigen hinter dem Verstoß gegen eigene Sicherheitsbelange zurücktritt (vgl. OLG Hamm, VersR 1999, 589 - 590; OLG Oldenburg, VersR 2001, 117 - 118; OLG Hamm, OLGR 2004, 38, 40; vgl. auch BGH, Urteil vom 20.11.1984, VI ZR 164/83 - zitiert nach juris).

  • OLG Dresden, 19.02.2003 - 6 U 955/02

    Räum- und Streupflicht im Rahmen der Straßenverkehrssicherung; Sicherung von

    Auszug aus OLG Jena, 09.03.2005 - 4 U 646/04
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Sicherung des Fußgängerverkehrs höhere Anforderungen an den Streupflichtigen stellt, als diejenige des Fahrzeugverkehrs (vgl. Wichmann, a.a.O., S. 107; OLG Hamm, OLGR 2004, 38, 39; OLG Dresden, OLGR 2003, 293 - 296 je m.w.N.).

    Von der Streupflicht auszunehmen sind daher nur tatsächlich entbehrliche Wege, für die ein echtes, jederzeit zu befriedigendes Verkehrsbedürfnis nicht besteht (vgl. OLG Hamm, OLGR 2004, 38, 39; OLG Dresden, OLGR 2003, 293 - 296; Wichmann, a.a.O., S. 109 f), so z.B. wenn das Grundstück genauso sicher auf einem anderen Weg erreicht werden kann, ferner bei tatsächlich entbehrlichen Gehwegen, wie solchen, die durch Park- oder Grünanlagen führen oder in reinen Industriegebieten.

    Ein Verkehrsbedürfnis wird man des weiteren verneinen können für Wege mit reiner Abkürzungs- oder Bequemlichkeitsfunktion (vgl. die Beispielfälle bei Wichmann, a.a.o., Rn. 74; vgl auch OLG Hamm, OLGR 2002, 244, 245; OLG Düsseldorf, OLGR 1993, 257; OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 19.11.2003, 1 U 62/03, zitiert nach juris; OLG Dresden, OLGR 2003, 293 - 296; a.A. - nicht nach Fahrbahnen und Gehwegen differenziert - OLG Frankfurt/Main, OLGR 1992, 91, 93; OLGR 1992, 38, 39).

  • OLG Frankfurt, 26.11.2003 - 21 U 38/03

    Streupflicht: "Vorbeugende" Streupflicht bei voraussehbarer Glättebildung während

    Auszug aus OLG Jena, 09.03.2005 - 4 U 646/04
    Zu berücksichtigen ist ferner die Leistungsfähigkeit des Sicherungspflichtigen (vgl. OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 2004, 312 - 314).

    Gerade dann, wenn der Benutzer des Weges erkant hat, dass die Fläche weder von Eis und Schnee geräumt noch mit abstumpfenden Mitteln bestreut ist, besteht für ihn Anlass zu gesteigerter Aufmerksamkeit und Vorsicht (vgl. OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 2004, 312 - 314; OLG München, VersR 2003, 518; OLG Düsseldorf, VersR 2000, 63 - 64; OLG Stuttgart, OLGR 2000, 260 - 262; OLG Celle, NJW-RR 1989, 1419).

  • BGH, 11.11.1975 - VI ZR 128/74

    Erstattungsfähigkeit von Beiträgen des Arbeitgebers zur Berufsgenossenschaft

    Auszug aus OLG Jena, 09.03.2005 - 4 U 646/04
    Hinsichtlich der einzelnen Schadenspositionen ist der Berufung darin zu folgen, dass die während der Dauer der Erkrankung des Zeugen Hausknecht geleisteten Beiträge zur Berufsgenossenschaft i.H.v. 235, 85 EUR nicht erstattungsfähig sind, weil eine solche Zurechnung ihrer Ausgestaltung als genossenschaftliche Umlage, die wirtschaftlich in die Zuständigkeit des Arbeitgebers fällt, widersprechen würde (vgl. BGH NJW 1976, 326).

    Der Schädiger hat nur den Schaden des verletzten Arbeitnehmers zu ersetzen; eigene Ersatzansprüche des nur mittelbar geschädigten Arbeitgebers - die ihm das gesetzliche Haftungssystem vorenthält - werden durch § 6 EntgFG nicht geschaffen (vgl. BGH NJW 1976, 326 zu § 4 LFZG).

  • OLG Frankfurt, 19.11.2003 - 1 U 62/03

    Verkehrssicherungspflichtverletzung: Streupflicht für Fußgängerwege; Übertragung

    Auszug aus OLG Jena, 09.03.2005 - 4 U 646/04
    Es muss aber grundsätzlich gewährleistet sein, dass wenigstens zu Fuß jede Wohnung - auch von älteren und gebrechlichen Menschen - einigermaßen sicher zu erreichen ist (vgl. Schmid, NJW 1988, 3177, 3181; Wichmann, a.a.O., Rn. 74; OLG Frankfurt, Urt. V. 19.11.2003, 1 U 62/03, zitiert nach juris).

    Ein Verkehrsbedürfnis wird man des weiteren verneinen können für Wege mit reiner Abkürzungs- oder Bequemlichkeitsfunktion (vgl. die Beispielfälle bei Wichmann, a.a.o., Rn. 74; vgl auch OLG Hamm, OLGR 2002, 244, 245; OLG Düsseldorf, OLGR 1993, 257; OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 19.11.2003, 1 U 62/03, zitiert nach juris; OLG Dresden, OLGR 2003, 293 - 296; a.A. - nicht nach Fahrbahnen und Gehwegen differenziert - OLG Frankfurt/Main, OLGR 1992, 91, 93; OLGR 1992, 38, 39).

  • BGH, 01.10.1959 - III ZR 59/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Jena, 09.03.2005 - 4 U 646/04
    Das bedeutet, dass der Streupflichtige - sei es die der Gemeinde selbst nach § 49 Abs. 3 ThürStrG oder aber die der Anlieger im Falle der Übertragung nach § 49 Abs. 5 ThürStrG - einen innerörtlichen Gehweg nur dann räumen und streuen muss, wenn und soweit hierzu ein berechtigtes Bedürfnis des Verkehrs besteht (so schon BGH NJW 1960, 41, 41; vgl. auch BGH VersR 1991, 665 - 666; BGH VersR 1995, 721 - 722; Wichmann, Straßenreinigung und Winterdienst in der kommunalen Praxis, 4. Aufl., S. 107, 109).

    Die Winterdienstpflichten für Gehwege innerhalb geschlossener Ortschaften beschränken sich deshalb - anders als im Fall des Fahrzeugverkehrs - nicht nur auf gefährliche und verkehrswichtige Stellen (vgl. Wichmann, a.a.O., S. 109; OLG Frankfurt/Main, OLGR 2002, 115 - 117; vgl. auch BGH NJW 1960, 41, 41).

  • BGH, 20.10.1994 - III ZR 60/94

    Umfang der Streupflicht außerhalb geschlossener Ortschaften an besonders

    Auszug aus OLG Jena, 09.03.2005 - 4 U 646/04
    Das bedeutet, dass der Streupflichtige - sei es die der Gemeinde selbst nach § 49 Abs. 3 ThürStrG oder aber die der Anlieger im Falle der Übertragung nach § 49 Abs. 5 ThürStrG - einen innerörtlichen Gehweg nur dann räumen und streuen muss, wenn und soweit hierzu ein berechtigtes Bedürfnis des Verkehrs besteht (so schon BGH NJW 1960, 41, 41; vgl. auch BGH VersR 1991, 665 - 666; BGH VersR 1995, 721 - 722; Wichmann, Straßenreinigung und Winterdienst in der kommunalen Praxis, 4. Aufl., S. 107, 109).
  • BGH, 20.12.1990 - III ZR 21/90

    Verkehrssicherungspflichten im Baustellenbereich

    Auszug aus OLG Jena, 09.03.2005 - 4 U 646/04
    Das bedeutet, dass der Streupflichtige - sei es die der Gemeinde selbst nach § 49 Abs. 3 ThürStrG oder aber die der Anlieger im Falle der Übertragung nach § 49 Abs. 5 ThürStrG - einen innerörtlichen Gehweg nur dann räumen und streuen muss, wenn und soweit hierzu ein berechtigtes Bedürfnis des Verkehrs besteht (so schon BGH NJW 1960, 41, 41; vgl. auch BGH VersR 1991, 665 - 666; BGH VersR 1995, 721 - 722; Wichmann, Straßenreinigung und Winterdienst in der kommunalen Praxis, 4. Aufl., S. 107, 109).
  • OLG Hamm, 05.06.1998 - 9 U 217/97

    Haftungsverteilung bei Verletzung der Streupflicht und dem Besuch eines

    Auszug aus OLG Jena, 09.03.2005 - 4 U 646/04
    Auch kann dem Zeugen nicht vorgeworfen werden, dass er von mehreren möglichen Wegen den gefährlicheren Weg gewählt oder einen nicht notwendigen Gang unternommen hätte und deshalb das Verschulden des Verkehrssicherungspflichtigen hinter dem Verstoß gegen eigene Sicherheitsbelange zurücktritt (vgl. OLG Hamm, VersR 1999, 589 - 590; OLG Oldenburg, VersR 2001, 117 - 118; OLG Hamm, OLGR 2004, 38, 40; vgl. auch BGH, Urteil vom 20.11.1984, VI ZR 164/83 - zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 20.03.1998 - 22 U 154/97

    Umfang der Räum- und Streupflicht bei Schneefall

    Auszug aus OLG Jena, 09.03.2005 - 4 U 646/04
    Gerade dann, wenn der Benutzer des Weges erkant hat, dass die Fläche weder von Eis und Schnee geräumt noch mit abstumpfenden Mitteln bestreut ist, besteht für ihn Anlass zu gesteigerter Aufmerksamkeit und Vorsicht (vgl. OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 2004, 312 - 314; OLG München, VersR 2003, 518; OLG Düsseldorf, VersR 2000, 63 - 64; OLG Stuttgart, OLGR 2000, 260 - 262; OLG Celle, NJW-RR 1989, 1419).
  • OLG München, 30.01.2003 - 19 U 4246/02

    Personenschaden - Ausgleich vermehrter Bedürfnisse und Erwerbsschadenersatz;

  • OLG Hamm, 12.07.2001 - 23 W 530/00

    Gleichbehandlung von identischen Gebührentatbeständen auf beiden Seiten im Rahmen

  • OLG Frankfurt, 21.01.2002 - 1 U 167/00

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen der Folgen eines Sturzes ;

  • OLG Oldenburg, 07.03.2000 - 9 U 95/99

    Postbote hat gegen den Hauseigentümer keinen Schadensersatzanspruch wegen

  • OLG Celle, 13.04.1988 - 9 U 114/87

    Streupflicht auf einem öffentlichen Parkplatz; Verletzung der

  • OLG Düsseldorf, 12.11.1992 - 18 U 105/92
  • BGH, 20.11.1984 - VI ZR 164/83
  • OLG Karlsruhe, 13.02.2014 - 9 U 143/13

    Umfang der Streupflicht bei Straße ohne Gehwege; Keine Verpflichtung von

    Der Umfang der Verkehrssicherungspflicht hängt von den Umständen des Einzelfalles und von den berechtigten Erwartungen des Verkehrs ab (vgl. BGH, NJW 1960, 41; OLG Jena, NVwZ-RR 2006, 60, 61).

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass Fußgänger innerorts nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung grundsätzlich frei wählen können, ob sie auf der linken Seite oder auf der rechten Seite entlang des Fahrbahnrandes gehen (§ 25 Abs. 1 Satz 1, 2 StVO; vgl. zum Umfang der Verkehrssicherungspflicht im Winter, wenn an beiden Seiten einer innerörtlichen Straße keine Bürgersteige vorhanden sind BGH, NJW 1960, 41; OLG Dresden, LKV 2003, 535; OLG Jena, NVwZ-RR 2006, 60).

    Vielmehr ist es zumutbar, dass Anlieger im Winter eine eventuell glatte Fahrbahn überqueren müssen, um auf der anderen Seite der Straße einen gestreuten Fußgängerweg oder abgestreuten Streifen am Rand der Fahrbahn zu erreichen (vgl. OLG Dresden, LKV 2003, 535; OLG Jena, NVwZ-RR 2006, 60; vgl. zur Zumutbarkeit des Überquerens der Fahrbahn bei Glätte für Fußgänger auch Rinne, NJW 1966, 3303, 3305).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2022 - 5 S 947/21

    Räum- und Streupflicht; grundstücksbezogene Härte bei individuellen

    Diese Pflicht steht ebenfalls unter dem Vorbehalt des Zumutbaren, wobei im Rahmen der Zumutbarkeitsprüfung auch die Verkehrsbedeutung einer Straße zu berücksichtigen ist (BGH, Urteile vom 12.6.2012 - VI ZR 138/11 - juris Rn. 10 und vom 23.7.2015 - III ZR 86/15 - juris Rn. 10 und 16; ThürOLG, Urteil vom 9.3.2005 - 4 U 646/04 - juris Rn. 20 f; OLG Karlsruhe, Urteil vom 6.7.2000 - 19 U 170/99 - juris Rn. 5 f und Urteil vom 13.2.2014 - 9 U 143/13 - Rn. 17 f).
  • OLG Frankfurt, 20.01.2014 - 1 U 245/12

    Anforderungen an die Winterdienstpflicht von Gemeinden zur Sicherung des

    In der Regel muss gewährleistet sein, das innerorts alle Anwesen zu Fuß einigermaßen sicher zu erreichen sind, auch von älteren und gebrechlichen Menschen; vereiste, nicht abgestreute Gehwege gewährleisten eine solche Sicherheit grundsätzlich nicht (vgl. OLGR Jena 2005, 414 [juris Rn. 21]; Senat, Urteil vom 19.11.2003 - 1 U 62/03 -, a.a.O.; OLGR Düsseldorf 1998, 284 [juris Rn. 7]).

    Allerdings steht auch die Räum- und Streupflicht auf Gehwegen unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit im Sinne der Leistungsfähigkeit der verantwortlichen Gebietskörperschaften und zwar unabhängig davon, ob die entsprechenden Landesgesetze einen Vorbehalt aussprechen oder nicht (vgl. OLGR Jena 2005, 414 [juris Rn. 20 m.w.N]), so dass es ohne Bedeutung ist, dass in § 10 in Abs. 3 HStrG für die Verpflichtung zur Räumung der innerörtlichen Gehwege eine Anknüpfung an die Leistungsfähigkeit wie in § 10 Abs. 4 HStrG für Straßen fehlt (vgl. Senat, Urteil vom 17.03.2011 -1 U 210/10 - [juris Rn. 3] ).

  • OLG Jena, 20.03.2012 - 4 W 134/12

    Keine Haftung der Gemeinde bei leicht erkennbarer Gefahrenstelle auf Gehweg

    Dem Verkehrssicherungspflichtigen sind regelmäßig nur solche Gefahren abwehrenden Maßnahmen abzuverlangen, die mit Blick auf ihre Erforderlichkeit unter dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Zumutbarkeit verhältnismäßig erscheinen (dazu BGH NJW 2006, 2326; OLG Frankfurt/M. NJW-RR 2002, 23; OLG Jena OLGR 2005, 414).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.2006 - 5 S 2619/05

    Fall einer unzulässigen Übertragung der Räum- und Streupflicht auf Anlieger ohne

    Insoweit gilt für die Anwohner, auf die die Räum- und Streupflicht übertragen worden ist, nichts anderes als für die Gemeinde selbst; auch dieser obliegt das Räumen und Streuen nur im Rahmen der Zumutbarkeit (§ 41 Abs. 1 StrG; vgl. zur Verkehrssicherungspflicht BGH, Urt. v. 01.10.1959 - III ZR 59/58 - NJW 1960, 41; Beschl. v. 20.10.1994 - III ZR 60/94 - BayVBl 1995, 542; Thür. OLG, Urt. v. 09.03.2005 - 4 U 646/04 - NVwZ-RR 2006, 60 m.w.N.).
  • LG Bremen, 10.07.2019 - 1 O 2112/16

    Verkehrssicherungspflicht - Pflicht zur Streuung von Gehwegen für den

    Von der Streupflicht auszunehmen sind daher tatsächlich entbehrliche Wege, für die ein echtes, jederzeit zu befriedigendes Verkehrsbedürfnis nicht besteht, so z.B. bei Gehwegen, die durch Park- oder Grünanlagen führen oder in reinen Industriegebieten (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 09. März 2005, 4 U 646/04, juris, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 17.02.2020 - 8 ZB 19.2200

    Abwälzung einer Gemeinde ihrer Räum- und Streupflicht auf Anlieger

    Dies gilt umso mehr, als nach den zivilrechtlichen Grundsätzen der Verkehrssicherungspflicht nicht alle innerörtlichen Gehwege geräumt und gestreut werden müssen; ausgenommen sind tatsächlich entbehrliche Wege, für die ein echtes, jederzeit zu befriedigendes Verkehrsbedürfnis nicht besteht (vgl. ThürOLG, U.v. 9.3.2005 - 4 U 646/04 - NVwZ-RR 2006, 60 = juris Rn. 21; Bachmeier/Müller/Rebler, Straßenrecht und Straßenverkehrsrecht für Kommunen, 2017, Nr. 17.2.5.4.1; Rebler, MDR 2013, 70/71).
  • OLG Brandenburg, 21.12.2007 - 2 U 7/07

    Verkehrssicherungspflicht: Beweis des ersten Anscheins eines glättebedingten

    Für den Bereich der Streupflicht bei Glätte wird die Verkehrssicherungspflicht durch die Rechtsprechung dahin konkretisiert, dass Gehwege innerhalb geschlossener Ortschaften zu streuen sind, soweit auf ihnen ein nicht unerheblicher Fußgängerverkehr stattfindet (OLG München, Beschluss vom 13.01.2006, Az. 1 U 5136/05; OLG Jena, Urteil vom 09.03.2005, Az. 4 U 646/04).
  • OLG Jena, 23.07.2008 - 4 U 403/08
    Dem Verkehrssicherungspflichtigen sind nach der ständigen Senatsrechtsprechung ( OLGR 2005, 414 sowie zuletzt Beschluss v. 18.04.2008; Az.: 4 U 1057/07 ) regelmäßig nur solche Maßnahmen abzuverlangen, die mit Blick auf die Erforderlichkeit der Gefahrenabwehr auch unter dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Zumutbarkeit verhältnismäßig erscheinen.
  • OLG Jena, 06.06.2008 - 4 U 339/07

    Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde in Thüringen bei winterlichen

    Ein Verkehrsbedürfnis wird man des weiteren verneinen können für Wege mit reiner Abkürzungs- oder Bequemlichkeitsfunktion (vgl. hierzu ausführlich: Thüringer OLG, Urteil vom 09.03.2005, OLGR Jena 2005, 414 - 416 = NVwZ-RR 2006, 60 - 61).
  • OLG Jena, 18.07.2012 - 4 U 195/12

    Keine Streupflicht auf nicht markiertem Fußgängerüberweg (über eine innerörtliche

  • OLG Koblenz, 15.07.2011 - 1 U 133/11

    Haftung einer rheinland-pfälzischen Gemeinde wegen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 24.03.2005 - 12 U 432/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3028
OLG Karlsruhe, 24.03.2005 - 12 U 432/04 (https://dejure.org/2005,3028)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.03.2005 - 12 U 432/04 (https://dejure.org/2005,3028)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. März 2005 - 12 U 432/04 (https://dejure.org/2005,3028)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,3028) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Haftpflichtversicherung: Zulässiger Feststellungsantrag im Deckungsprozess; Einwendung eines Haftungsausschlusses; Vorsatz hinsichtlich Verletzungsfolgen

  • nomos.de PDF, S. 31

    Haftpflichtversicherung, Deckungsprozess

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf die Haftung aus einer Familienprivathaftpflichtversicherung; Haftung für Schäden im Deckungsprozess einer Haftpflichtversicherung bei Vorliegen eines gesetzlichen Haftungsausschluss; Haftung für die Schäden eines Schülers durch willkürliches Herumsprühen mit ...

  • Judicialis

    VVG § 149; ; VVG § 152; ; VVG § 156; ; AHB § 1; ; AHB § 4 Ziffer II Nr. 1

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 149; VVG § 152; VVG § 156; AHB § 1; AHB § 4 II Nr. 1
    Zulässiger Inhalt einer Feststellungsklage des Versicherten gegen seinen Haftpflichtversicherer

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    Deckungsschutz aus Privathaftpflichtversicherung - Feststellung der Leistungspflicht des Versicherers; Haftungsausschluss bei Herbeiführung des Versicherungsfalls

  • ibr-online

    Zulässiges Vorbringen im Deckungsprozess

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann liegt vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles vor? (IBR 2005, 452)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 907
  • NZV 2005, 378
  • VersR 2005, 781
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.12.1980 - IVa ZR 32/80

    Unkrautbekämpfung auf Gleiskörper durch Bodenherbizid - Haftungsgrund als

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2005 - 12 U 432/04
    Solange dies nicht der Fall ist, klagt der Versicherungsnehmer richtigerweise auf Feststellung, dass der Versicherer wegen einer, im einzelnen genau zu bezeichnenden Haftpflichtforderung Versicherungsschutz zu gewähren habe (Senat OLGR Karlsruhe 2003, 179; BGHZ 79, 76; OLG Koblenz RuS 2000, 279).
  • BGH, 17.06.1998 - IV ZR 163/97

    Begriff des Vorsatzes; Berücksichtigung starker Alkoholisierung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2005 - 12 U 432/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und allgemeiner Auffassung muss der Vorsatz im Sinne dieser Bestimmung anders als bei § 823 Abs. 1 BGB nicht nur die haftungsbegründende Verletzungshandlung, sondern auch die Verletzungsfolgen umfassen (Senat OLGR Karlsruhe 1998, 181; ZfSch 1996, 384 BGH, VersR NJW-RR 1998, 1321; Knappmann in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 4 AHB Rdn. 82).
  • BGH, 20.11.1979 - VI ZR 238/78

    Haareziehen - Schulunfall, i.Sv. § 640 Abs. 1 RVO (§ 110 Abs. 1 SGB VII aF)

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2005 - 12 U 432/04
    Das schließt es aus, dem Versicherungsnehmer Schadensfolgen zuzurechnen, die er nicht oder nicht in ihrem wesentlichen Umfang als möglich erkannt und für den Fall ihres Eintritts gewollt oder im Sinne bedingten Vorsatzes billigend in Kauf genommen hat (vgl. BGHZ 75, 328, 332 f.).
  • OLG Karlsruhe, 20.03.2003 - 12 U 214/02

    Haftpflichtversicherung: Leistungsausschluss bei Kenntnis der Mangelhaftigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2005 - 12 U 432/04
    Solange dies nicht der Fall ist, klagt der Versicherungsnehmer richtigerweise auf Feststellung, dass der Versicherer wegen einer, im einzelnen genau zu bezeichnenden Haftpflichtforderung Versicherungsschutz zu gewähren habe (Senat OLGR Karlsruhe 2003, 179; BGHZ 79, 76; OLG Koblenz RuS 2000, 279).
  • OLG Karlsruhe, 07.01.1998 - 4 W 86/96

    Zwanglose Möglichkeit der Umdeutung einer Ehenamenerklärung einer peruanischen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2005 - 12 U 432/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und allgemeiner Auffassung muss der Vorsatz im Sinne dieser Bestimmung anders als bei § 823 Abs. 1 BGB nicht nur die haftungsbegründende Verletzungshandlung, sondern auch die Verletzungsfolgen umfassen (Senat OLGR Karlsruhe 1998, 181; ZfSch 1996, 384 BGH, VersR NJW-RR 1998, 1321; Knappmann in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 4 AHB Rdn. 82).
  • OLG Hamm, 02.10.2015 - 20 U 139/14

    Eintrittspflicht der privaten Haftpflichtversicherung wegen Schäden Dritter aus

    Diese notwendige Aufspaltung des Haftungsdreiecks in die Klärung der Haftpflichtlage im Haftpflichtprozess und der Deckungslage im Deckungsprozess führt grundsätzlich dazu, dass im Deckungsprozess nicht geprüft werden darf, ob der Anspruch des Geschädigten begründet ist oder nicht (vgl. nur BGH, Urt. v. 15.11.2000, IV ZR 223/99, VersR 2001, 90; Senat, Urt. v. 25.01.2012, 20 U 120/11, juris, Rn. 25, VersR 2012, 985; Urt. v. 21.03.2007, 20 U 29/06, juris, Rn. 21, VersR 2007, 1645; Beschl. v. 30.01.1990, 20 W 14/89, juris, Rn. 3, VersR 1991, 219; OLG Karlsruhe, Urt. v. 24.03.2005, 12 U 432/04, juris, Rn. 15, VersR 2005, 781).
  • OLG Rostock, 31.05.2019 - 4 U 17/16

    Betriebshaftpflichtversicherung: Deckungsschutz für Mängelbeseitigungsnebenkosten

    Im Übrigen hat der Versicherungsnehmer auf Feststellung zu klagen (BGH, Urteil vom 4. Dezember 1980 - IVa ZR 32/80, juris Rn. 12), wobei die Feststellung der Eintrittspflicht der Versicherung für vom Versicherten verursachte Schäden grundsätzlich nicht begehrt werden kann (OLG Karlsruhe, Urteil vom 24. März 2005 - 12 U 432/04, juris Rn. 15).

    Denn Aufgabe des Haftpflichtversicherungsschutzes ist es, nicht nur festzustellen, ob der Versicherer Befreiung von begründeten Ersatzansprüchen schuldet, sondern vor allem auch, dass er die Abwehr von unbegründeten Ansprüchen in eigener Zuständigkeit herbeizuführen hat (OLG Karlsruhe, Urteil vom 24. März 2005 - 12 U 432/04, juris Rn. 18).

  • OLG Brandenburg, 23.10.2012 - 11 U 90/10

    Versicherungsmaklervertrag: Pflicht zur Beratung und Bedarfsermittlung

    Angesichts der Konstruktion der Haftpflichtversicherungsforderung als eines Befreiungsanspruchs anstelle eines Zahlungsanspruchs kann der Versicherungsnehmer gegen den Versicherer grundsätzlich nur auf Feststellung klagen, dass dieser wegen einer im Einzelnen genau zu bezeichnenden Haftpflichtforderung Versicherungsschutz zu gewähren habe (BGHZ 88, 228; BGHZ 79, 76; so auch OLG Karlsruhe VersR 2005, 781; OLG Karlsruhe OLGR 2003, 179; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 1245).
  • OLG Hamm, 27.04.2011 - 20 U 10/11

    Privathaftpflichtversicherung und Sexspiele

    Insbesondere dürfen Körperverletzungsschäden nicht durch einen von den Vorstellungen des Klägers wesentlich abweichenden Geschehensablauf entstanden sein oder nach Art und Schwere von den vorgestellten Verletzungen wesentlich abweichen (vgl. Senatsurteil v. 12.11.1980, 20 U 111/80, VersR 1981, 789 - Sturz mit Knöchelbruch auf Grund Schubsens; OLG Karlsruhe, Urt. v. 24.03.2005, 12 U 432/04, Zitat nach juris = VersR 2005, 781 - Schüler versprüht Reizgas, Lehrerin erleidet wegen unbekannten Asthmas Lungenentzündung; vgl. a. Prölss/Martin, VVG 28. Aufl., § 103 Rn 12 m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 25.07.2013 - 2 U 23/13

    Privathaftpflichtversicherung: Feststellungsinteresse des geschädigten Dritten

    Im Deckungsprozess wird damit nicht geprüft, ob eine Haftungslage gegeben ist, weil es Aufgabe des Haftpflichtversicherungsschutzes ist, nicht nur festzustellen, ob der Versicherer Befreiung von begründeten Ersatzansprüchen schuldet, sondern vor allem auch, dass er die Abwehr von unbegründeten Ansprüchen in eigener Zuständigkeit herbeizuführen hat (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil v. 24.03.2005, 12 U 432/04, VersR 2005, 781).
  • OLG Nürnberg, 16.01.2023 - 8 U 2921/22

    Versicherungsanspruch in der Betriebshaftpflichtversicherung bei Einleitung eines

    Der Versicherungsnehmer kann im Haftpflichtversicherungsrecht jedoch grundsätzlich nur auf Feststellung klagen, dass der Versicherer wegen einer im Einzelnen genau zu bezeichnenden Haftpflichtforderung Versicherungsschutz zu gewähren habe (vgl. BGH, Urteil vom 04.12.1980 - IVa ZR 32/80, NJW 1981, 870, 871; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2005, 907).
  • OLG München, 16.04.2010 - 25 U 3436/09

    Betriebshaftpflichtversicherung: Anspruch auf Versicherungsschutz für

    Ob der Anspruch des Geschädigten begründet ist oder nicht, darf im Versicherungsschutzprozess nicht geprüft werden (OLG Karlsruhe VersR 2005, 781 unter B 2.).
  • LG Dortmund, 01.08.2013 - 2 S 5/13

    Anspruch gegen die Tierhalterhaftpflichtversicherung bei Beschädigung des

    Deshalb kann der Versicherungsnehmer - worüber die Parteien in erster Instanz gestritten haben - in der Regel nur auf Feststellung der Gewährung bedingungsgemäßen Versicherungsschutzes klagen, es sei denn, das Bestehen des Haftpflichtanspruchs ist rechtskräftig festgestellt (OLG Karlsruhe VersR 2005, 781; OLG Düsseldorf r + s 2001, 16; Wendt r + s 2008, 265/278) oder anerkannt worden; dann ist Klage auf Freistellung von der Haftpflichtforderung möglich, weil die Rechtsschutzverpflichtung des Haftpflichtversicherers obsolet geworden ist.
  • LG Oldenburg, 12.08.2020 - 13 O 245/20

    Kfz-Haftpflichtversicherung - Schäden durch Schweißarbeiten

    Damit besteht auch ein Feststellungsinteresse gemäß § 256 Abs. 1 ZPO (vgl. etwa BGH, Urteil vom 15. November 2000 - IV ZR 223/99, NJW-RR 2001, 316, m.w.N.); und zwar schon dann, wenn der Versicherte von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 24. März 2005 - 12 U 432/04, VersR 2005, 781 (782)).
  • LG Dortmund, 27.01.2011 - 2 O 275/10

    Anspruch des Versicherungsnehmers auf Gewährung bedingungsgemäßen

    Deshalb könne der Versicherungsnehmer in der Regel nur auf Feststellung der Gewährung bedingungsgemäßen Versicherungsschutzes klagen, es sei denn, das Bestehen des Haftpflichtanspruches ist rechtskräftig festgestellt (KG IBR 2007, 343; OLG Karlsruhe VersR 2005, 781; OLG Düsseldorf R + S 2001, 16; Wendt R+ S 2008, 265/278) oder anerkannt - dann Klage auf Freistellung möglich - oder der Versicherungsnehmer hat befriedigt, dann ist Klage auf Zahlung an den Versicherungsnehmer möglich (OLG Stuttgart R + S 2010, 284 mit Anmerkung Steinbonn, jurisPR-VersR 7/2010, Anm. 4).
  • LG Dortmund, 08.12.2005 - 2 O 9/05

    Trennungsprinzip, Haftpflichtverhältnis, Deckungsverhältnis

  • LG Regensburg, 20.07.2016 - 3 O 5/16

    Pflichthaftpflichtversicherung: Feststellungsklage des Geschädigten gegen den

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.06.2005 - 2 Wx 7/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6027
OLG Köln, 10.06.2005 - 2 Wx 7/05 (https://dejure.org/2005,6027)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.06.2005 - 2 Wx 7/05 (https://dejure.org/2005,6027)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Juni 2005 - 2 Wx 7/05 (https://dejure.org/2005,6027)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,6027) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit der Beschränkung der Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde gegen die Kostenberechnung auf eine bestimmte Rechtsfrage; Beteiligte im Sinne des § 156 Abs. 1 S. 2 Kostenordnung (KostO); Möglichkeit des Nachholens einer unterbliebenen förmlichen Beteiligung; ...

  • Judicialis

    KostO § 19; ; KostO § 20 Abs. 1; ; KostO § 30 Abs. 1; ; KostO § 30 Abs. 2; ; KostO § 30 Abs. 3; ; KostO § 32; ; KostO § 36 Abs. 2; ; KostO § 156 Abs. 1; ; KostO § 156 Abs. 4; ; FGG § 28 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Geschäftswert bei ideeller Bauverpflichtung in Grundstückkaufvertrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2005, 182
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 03.03.1994 - 10 W 26/94
    Auszug aus OLG Köln, 10.06.2005 - 2 Wx 7/05
    Insoweit steht im Ausgangspunkt außer Streit, dass eine vom Käufer - wie hier - übernommene Bauverpflichtung regelmäßig als zusätzliche Leistung für die Überlassung des Grundstückes im Sinne des § 20 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 KostO anzusehen und daher wertmäßig dem Kaufpreis hinzuzurechnen ist, sofern sie von eigenem wirtschaftlichen oder ideellen Wert ist (vgl. hierzu nur OLG Hamm OLGR Hamm 2004, 216; OLG Düsseldorf DNotZ 1994, 723).

    Sie machen deshalb das Interesse der Gemeinde der Bauverpflichtung nicht zu einem wirtschaftlichen Interesse (in diesem Sinne auch OLG Hamm OLGR Hamm 2004, 216; OLG Düsseldorf, DNotZ 1994, 723; OLG Rostock, OLGR Rostock 2001, 179; OLG Köln - 17. Zivilsenat - JurBüro 1986, 589 [590]; siehe auch Rohs/Wedewer, Kostenordnung, 3. Aufl. 2005, § 30 Rdn. 14 a).

    Hielte man einen prozentualen Anteil der Bauerstellungskosten für die Geschäftswertbestimmung der Bauverpflichtung maßgeblich, so würden im übrigen diejenigen Bauherren unangemessen und ohne sachlichen Grund benachteiligt, die ein Eigenheim ausschließlich durch kostspieligere Fremdleistungen errichten lassen müssen (vgl. OLG Düsseldorf, DNotZ 1994, 723; OLG Köln JurBüro 1986, 589 [590]; OLG Hamm, OLGR Hamm 2004, 216; OLG Rostock, OLGR Rostock 2001, 179; OLG Zweibrücken, FGPrax 1999, 76; in diesem Sinne auch Rohs/Wedewer, a.a.O., § 30 Rdn. 14 a; im Grundsatz auch BayObLG, MittBayNot 1993, 226: "mit beachtlichen Gründen").

    Der durch Vormerkung gesicherte Rückauflassungsanspruch der Stadt A stellt sich daher lediglich als Sicherungsmittel der Gemeinde für den Fall der Nichterfüllung der Bauverpflichtung dar und ist deshalb nicht geeignet, das ideelle Interesse der Gemeinde an der Einhaltung der Bauverpflichtung wertmäßig einzugrenzen (in diesem Sinne auch OLG Hamm, OLGR Hamm 2004, 216; OLG Rostock, OLGR Rostock 2001, 179; OLG Düsseldorf, DNotZ 1994, 723; OLG Köln - 17. Zivilsenat - JurBüro 1986, 589 [590]; Rohs/Wedewer, Kostenordnung, 3. Aufl. 2005, § 30 Rdn. 14 a).

  • BayObLG, 03.12.1992 - 3Z BR 103/92

    Bewertung einer Bauverpflichtung

    Auszug aus OLG Köln, 10.06.2005 - 2 Wx 7/05
    Hielte man einen prozentualen Anteil der Bauerstellungskosten für die Geschäftswertbestimmung der Bauverpflichtung maßgeblich, so würden im übrigen diejenigen Bauherren unangemessen und ohne sachlichen Grund benachteiligt, die ein Eigenheim ausschließlich durch kostspieligere Fremdleistungen errichten lassen müssen (vgl. OLG Düsseldorf, DNotZ 1994, 723; OLG Köln JurBüro 1986, 589 [590]; OLG Hamm, OLGR Hamm 2004, 216; OLG Rostock, OLGR Rostock 2001, 179; OLG Zweibrücken, FGPrax 1999, 76; in diesem Sinne auch Rohs/Wedewer, a.a.O., § 30 Rdn. 14 a; im Grundsatz auch BayObLG, MittBayNot 1993, 226: "mit beachtlichen Gründen").

    So soll etwa nach der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (vgl. MittBayNot 1993, 226 [227]) das ideelle Interesse einer Gemeinde an der Bauverpflichtung anhand der für den Fall der Nichteinhaltung der Bauverpflichtung getroffenen Vereinbarungen zu bestimmen sein.

    Ebenso müsste bei einer vollständigen Zurückweisung der Beschwerde von der oben dargelegten Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (vgl. MittBayNot 1993, 226) sowie von der Rechtsprechung des OLG Zweibrücken (vgl. FGPrax 1999, 76) abgewichen werden.

  • OLG Hamm, 13.01.2004 - 15 W 377/03

    Bewertung einer bedingten Kaufpreisverpflichtung

    Auszug aus OLG Köln, 10.06.2005 - 2 Wx 7/05
    Beteiligte im Sinne des § 156 Abs. 1 Satz 2 KostO sind aber außer dem Notar alle Personen, die nach gesetzlicher Vorschrift Schuldner der vom Notar berechneten Kosten sind (vgl. nur OLG Hamm, FGPrax 2004, 92; Bengel/Tiedke in Korintenberg, Kostenordnung, 16. Aufl. 2005, § 156 Rdn. 52 m.w.N; Rohs/Wedewer, a.a.O., § 156 Rdn. 35 b).

    Dass ausweislich Ziff. V. 3. des notariellen Vertrages vom 15. Dezember 2003 die Beteiligten zu 1) die Kosten der Beurkundung tragen sollten, ist für die nach § 156 Abs. 1 Satz 2 KostO vorzunehmende Beteiligung unerheblich, weil eine im Innenverhältnis der Vertragsparteien getroffene Vereinbarung über die Kostentragung gemäß § 5 Abs. 1 KostO für die gesamtschuldnerische Haftung aller Urkundsbeteiligten gegenüber dem Notar ohne Bedeutung bleibt (vgl. OLG Hamm, FGPrax 2004, 92).

    Eine unterbliebene förmliche Beteiligung kann nämlich zum einen auch im Rechtsbeschwerdeverfahren nachgeholt werden, wenn nach dem Sach- und Streitstand eine weitere Sachaufklärung weder notwendig noch auch nur zu erwarten ist, weil die Entscheidung lediglich von der Beantwortung einer Rechtsfrage abhängt und die förmliche Beteiligung nur der Gewährung des rechtlichen Gehörs dient (vgl. OLG Hamm, FGPrax 2004, 92; so auch BGH FGPrax 1998, 15 f. und BayObLG, NZM 2000, 47 [48] bei einer weiteren Beschwerde im WEG-Verfahren; vgl. auch Rohs/Wedewer, a.a.O., § 156 Rdn. 37).

  • BGH, 20.05.2003 - XI ZR 248/02

    Rechtsfolgen unwirksamer Beschränkung der Revisionszulassung; Umfang des

    Auszug aus OLG Köln, 10.06.2005 - 2 Wx 7/05
    Vielmehr ist bei einer unwirksamen Beschränkung einer Zulassung die weitere Beschwerde ohne Einschränkung zulässig (vgl. BayOblG, JurBüro 1978, 573 [574]; Rohs/Wedewer, a.a.O.; siehe auch BGH NJW 2003, 2529 zu den Rechtsfolgen einer unwirksamen Beschränkung der Revisionszulassung).
  • BGH, 09.10.1997 - V ZB 3/97

    Beteiligteneigenschaft des Verwalters im Beschlußanfechtungsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 10.06.2005 - 2 Wx 7/05
    Eine unterbliebene förmliche Beteiligung kann nämlich zum einen auch im Rechtsbeschwerdeverfahren nachgeholt werden, wenn nach dem Sach- und Streitstand eine weitere Sachaufklärung weder notwendig noch auch nur zu erwarten ist, weil die Entscheidung lediglich von der Beantwortung einer Rechtsfrage abhängt und die förmliche Beteiligung nur der Gewährung des rechtlichen Gehörs dient (vgl. OLG Hamm, FGPrax 2004, 92; so auch BGH FGPrax 1998, 15 f. und BayObLG, NZM 2000, 47 [48] bei einer weiteren Beschwerde im WEG-Verfahren; vgl. auch Rohs/Wedewer, a.a.O., § 156 Rdn. 37).
  • OLG Hamm, 17.02.2004 - 15 W 315/03

    Kostenrechtliche Berücksichtigung einer übernommenen Bauverpflichtung

    Auszug aus OLG Köln, 10.06.2005 - 2 Wx 7/05
    Ob ausnahmsweise auf die grob geschätzten Baukosten in den Fällen abgestellt werden kann, in denen nicht - wie hier - eine Kommune einem Käufer eine Bauverpflichtung auferlegt, sondern ein privater Veräußerer im Rahmen der privaten Vermarktung von Baugrundstücken einem Käufer eine Bauverpflichtung weitergibt, erscheint zweifelhaft (so aber OLG Hamm OLGR Hamm 2004, 215), bedarf vorliegend aber keiner Entscheidung.
  • LG Bonn, 09.02.2005 - 6 T 106/04

    Bebauungsverpflichtung, Selbstnutzungsverpflichtung

    Auszug aus OLG Köln, 10.06.2005 - 2 Wx 7/05
    Die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 2) vom 21. Februar 2005 gegen den Beschluss der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 9. Februar 2005 - 6 T 106/04 - wird gemäß § 156 Abs. 4 Satz 4 KostO i.V.m. § 28 Abs. 2 Satz 1 FGG dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
  • BayObLG, 22.07.1999 - 2Z BR 159/98

    Nachholung der unterlassenen Beteiligung durch das Rechtsbeschwerdegericht

    Auszug aus OLG Köln, 10.06.2005 - 2 Wx 7/05
    Eine unterbliebene förmliche Beteiligung kann nämlich zum einen auch im Rechtsbeschwerdeverfahren nachgeholt werden, wenn nach dem Sach- und Streitstand eine weitere Sachaufklärung weder notwendig noch auch nur zu erwarten ist, weil die Entscheidung lediglich von der Beantwortung einer Rechtsfrage abhängt und die förmliche Beteiligung nur der Gewährung des rechtlichen Gehörs dient (vgl. OLG Hamm, FGPrax 2004, 92; so auch BGH FGPrax 1998, 15 f. und BayObLG, NZM 2000, 47 [48] bei einer weiteren Beschwerde im WEG-Verfahren; vgl. auch Rohs/Wedewer, a.a.O., § 156 Rdn. 37).
  • OLG Zweibrücken, 16.09.1997 - 3 W 141/97
    Auszug aus OLG Köln, 10.06.2005 - 2 Wx 7/05
    So hat etwa das OLG Zweibrücken (JurBüro 1998, 202) einen von einer Gemeinde zwecks Förderung des örtlichen Wohnungsbaus gewährten Preisnachlass zum örtlichen Verkehrswert als Anhaltspunkt für die Bewertung der von dem Käufer zusätzlich übernommenen Verpflichtungen angesehen.
  • BGH, 24.11.2005 - V ZB 103/05

    Geschäftswert bei Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages; Wertmindernde

    Es sieht sich daran jedoch durch die auf weitere Beschwerden ergangenen Entscheidungen des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. vom 22. März 1976 (DNotZ 1977, 502), des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 3. Dezember 1992 (MittBayNot 1993, 226) und des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 24. November 1998 (FGPrax 1999, 76) gehindert und hat deshalb die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt (Beschl. v. 10. Juni 2005, NotBZ 2005, 339).

    Nach anderer Auffassung soll der Geschäftswert einen Bruchteil der zu erwartenden Baukosten betragen (OLG Frankfurt DNotZ 1968, 383; 1977, 502; OLG Hamm NVwZ-RR 2004, 814; Lappe, NJW 1998, 1112, 1116; derselbe, NotBZ 2005, 339; Wielgoss, JurBüro 2001, 520, 521).

    Die Übernahme ist in beiden Fällen eine vermögensrechtliche Angelegenheit im Sinne von § 30 Abs. 1 KostO (Hartmann, Kostengesetze, 35. Aufl., § 30 KostO Rdn. 5; Lappe, NotBZ 2005, 339).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 15.11.2004 - 4 W 155/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7196
OLG Zweibrücken, 15.11.2004 - 4 W 155/04 (https://dejure.org/2004,7196)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15.11.2004 - 4 W 155/04 (https://dejure.org/2004,7196)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15. November 2004 - 4 W 155/04 (https://dejure.org/2004,7196)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,7196) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Beantragung von Prozesskostenhilfe zur Verteidigung gegen eine Klage; Unterbrechung eines Prozesskostenhilfeverfahrens durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens; Absehen von der Vernehmung des Prozessgegners

  • Judicialis

    ZPO §§ 114 ff.; ; ZPO § 240; ; InsO § 27; ; InsO §§ 80 ff.

  • rechtsportal.de

    Keine Unterbrechung des Prozesskostenhilfeverfahrens durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Unterbrechung des PKH-Verfahrens durch Insolvenz?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 23.03.1999 - 2 W 65/99

    Anfechtbarkeit von Entscheidungen aus Anlass des Insolvenzverfahrens -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.11.2004 - 4 W 155/04
    Zum Teil wird eine solche Erstreckung der Unterbrechungswirkung bejaht (vgl. OLG Düsseldorf OLGReport 1999, 166; OLG Köln MDR 2003 ,526; OLG Bamberg OLGReport 2004, 181; wohl auch Feiber in MüKo zur ZPO, 2. Aufl. § 249 Rdn. 23).
  • OLG Karlsruhe, 12.11.2002 - 2 WF 93/02

    Keine Unterbrechung des PKH-Verfahrens wegen Insolvenzeröffnung; Zuständigkeit

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.11.2004 - 4 W 155/04
    Nach wohl herrschender Auffassung soll allerdings durch die Insolvenzeröffnung keine Unterbrechung des Verfahrens auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe stattfinden (vgl. OLG Koblenz AnwBl 1989, 178; OLG Köln NJW-RR 1999, 276; OLG Düsseldorf MDR 2003, 1018; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 796; OLG Rostock OLGReport 2004, 151; OLG Stuttgart OLGReport 2004, 313; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 62. Auflage § 249 Rdn. 8; Musielak/Stadler, ZPO 4. Aufl. § 249 Rdn. 5; Stein-Jonas/Roth, ZPO 21 Aufl. § 249 Rdn. 25; Zöller/Greger, 24. Aufl. vor § 239 Rdn. 8; für die Unterbrechung nach § 244 ZPO auch BGH NJW 1966, 1126, jeweils m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 10.09.2002 - 4 W 65/02

    Prozesskostenhilfeentscheidung: Untätigkeitsbeschwerde gegen die unzumutbare

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.11.2004 - 4 W 155/04
    Im Hinblick darauf ist das Rechtsmittel des Beklagten jedenfalls als Untätigkeitsbeschwerde statthaft, weil die Sachentscheidung über einen unzumutbaren Zeitraum hinaus verzögert wird und dies bei objektiver Betrachtung einer Ablehnung gleich zu achten ist (vgl. Senat Beschluss vom 10. September 2002 - 4 W 65/02 = OLGR Zweibrücken 2003, 102, 103 m.w.N.).
  • OLG Köln, 07.07.1998 - 15 W 70/98
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.11.2004 - 4 W 155/04
    Nach wohl herrschender Auffassung soll allerdings durch die Insolvenzeröffnung keine Unterbrechung des Verfahrens auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe stattfinden (vgl. OLG Koblenz AnwBl 1989, 178; OLG Köln NJW-RR 1999, 276; OLG Düsseldorf MDR 2003, 1018; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 796; OLG Rostock OLGReport 2004, 151; OLG Stuttgart OLGReport 2004, 313; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 62. Auflage § 249 Rdn. 8; Musielak/Stadler, ZPO 4. Aufl. § 249 Rdn. 5; Stein-Jonas/Roth, ZPO 21 Aufl. § 249 Rdn. 25; Zöller/Greger, 24. Aufl. vor § 239 Rdn. 8; für die Unterbrechung nach § 244 ZPO auch BGH NJW 1966, 1126, jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 28.04.2003 - 22 U 100/00

    Unterbrechung des Prozesskostenhilfeverfahrens durch die Eröffnung des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.11.2004 - 4 W 155/04
    Nach wohl herrschender Auffassung soll allerdings durch die Insolvenzeröffnung keine Unterbrechung des Verfahrens auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe stattfinden (vgl. OLG Koblenz AnwBl 1989, 178; OLG Köln NJW-RR 1999, 276; OLG Düsseldorf MDR 2003, 1018; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 796; OLG Rostock OLGReport 2004, 151; OLG Stuttgart OLGReport 2004, 313; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 62. Auflage § 249 Rdn. 8; Musielak/Stadler, ZPO 4. Aufl. § 249 Rdn. 5; Stein-Jonas/Roth, ZPO 21 Aufl. § 249 Rdn. 25; Zöller/Greger, 24. Aufl. vor § 239 Rdn. 8; für die Unterbrechung nach § 244 ZPO auch BGH NJW 1966, 1126, jeweils m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 05.12.2003 - 3 W 128/03

    Insolvenzverfahren: Die Unterbrechungswirkung gem. § 240 ZPO erfaßt auch das

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.11.2004 - 4 W 155/04
    Zum Teil wird eine solche Erstreckung der Unterbrechungswirkung bejaht (vgl. OLG Düsseldorf OLGReport 1999, 166; OLG Köln MDR 2003 ,526; OLG Bamberg OLGReport 2004, 181; wohl auch Feiber in MüKo zur ZPO, 2. Aufl. § 249 Rdn. 23).
  • BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 103/64

    Entscheidung über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe bei Unterbrechung des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.11.2004 - 4 W 155/04
    Nach wohl herrschender Auffassung soll allerdings durch die Insolvenzeröffnung keine Unterbrechung des Verfahrens auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe stattfinden (vgl. OLG Koblenz AnwBl 1989, 178; OLG Köln NJW-RR 1999, 276; OLG Düsseldorf MDR 2003, 1018; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 796; OLG Rostock OLGReport 2004, 151; OLG Stuttgart OLGReport 2004, 313; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 62. Auflage § 249 Rdn. 8; Musielak/Stadler, ZPO 4. Aufl. § 249 Rdn. 5; Stein-Jonas/Roth, ZPO 21 Aufl. § 249 Rdn. 25; Zöller/Greger, 24. Aufl. vor § 239 Rdn. 8; für die Unterbrechung nach § 244 ZPO auch BGH NJW 1966, 1126, jeweils m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 06.11.2012 - 4 W 15/12

    Auswirkungen einer Unterbrechung nach § 240 ZPO auf das PKH-Verfahren

    Dieser Schutzzweck wird nur dann nicht beeinträchtigt, wenn die Entscheidung über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe nur für den Zeitraum bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens gilt (vgl. OLG Saarbrücken, 26.03.2008, 8 W 25/08, Rn. 8; OLG Zweibrücken 15.11.2004, 4 W 155/04, Rn. 9, zitiert nach juris).

    Der durch die Insolvenzeröffnung bedingte Wechsel in der Prozessführungsbefugnis gemäß § 80 Abs. 1 InsO ist damit bei der Entscheidung über die Erfolgsaussichten der Prozesskostenhilfe nicht zu berücksichtigen (OLG Saarbrücken, 26.03.2008, 8 W 25/08, Rn. 8; OLG Zweibrücken 15.11.2004, 4 W 155/04, Rn. 9, zitiert nach juris; aA BGH 04.05.2006, IX ZR 26/04, Rn. 2, zitiert nach juris).

  • BFH, 27.09.2006 - IV S 11/05

    Insolvenzbedingte Unterbrechung des Prozesskostenhilfe-Verfahrens

    Allerdings ist die Frage, ob ein PKH-Verfahren durch den Eintritt der Insolvenz unterbrochen wird, in der zivilprozessualen Rechtsprechung und dem dazu ergangenen Schrifttum umstritten (bejahend: z.B. Beschlüsse des Oberlandesgerichts --OLG-- Köln vom 15. November 2002 2 U 79/02, Monatsschrift für Deutsches Recht --MDR-- 2003, 526; des OLG Hamm vom 16. März 2006 27 W 11/06, juris, und des Landesarbeitsgerichts --LAG-- Hamm vom 30. Januar 2006 4 Ta 830/05, juris; ebenso Zöller/Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 118 Rn. 15; verneinend: z.B. Beschlüsse des OLG Stuttgart vom 25. März 2004 3 W 65/03, OLGR Stuttgart 2004, 313, und des OLG Zweibrücken vom 15. November 2004 4 W 155/04, OLGR Zweibrücken 2005, 414; s. auch Fischer, MDR 2004, 252, und Zöller/Greger, a.a.O., vor § 239 Rn. 8, jeweils m.w.N.).

    Dabei wird die Anwendung der Unterbrechungsvorschriften meist mit dem Argument abgelehnt, das PKH-Verfahren sei vom Hauptsacheverfahren völlig unabhängig; es setze weder voraus, dass die Hauptsache bereits anhängig sei noch dass sie jemals anhängig gemacht werde (s. nur LAG Hamm vom 30. Januar 2006 4 Ta 830/05, juris, m.w.N. unter Rn. 11); es handele sich eben nicht um ein kontradiktorisches Verfahren, bei dem sich die Parteien des Rechtsstreits gegenüberstehen, sondern der Antragsteller und die Staatskasse (s. nur OLG Zweibrücken in OLGR Zweibrücken 2005, 414, Rn. 7, m.w.N.).

  • OLG Zweibrücken, 13.04.2005 - 6 W 2/02

    Verfahrensunterbrechung durch Insolvenzeröffnung: Nichterstreckung auf ein

    Bei Vorliegen eines entscheidungsreifen Prozesskostenhilfegesuchs des Klägers wird das Prozesskostenhilfeverfahren nicht dadurch unterbrochen, dass über das Klägervermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wird (Anschluss an OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15. November 2004 - 4 W 155/04 = OLGR 2005, 414).

    Jedenfalls für den hier vorliegenden Fall eines entscheidungsreifen Prozesskostenhilfegesuchs folgt der Senat dieser Auffassung (ebenso Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken - 4 W 155/04, Beschluss vom 15. November 2004).

    Auch die Interessenlage des Antragstellers spricht gegen eine Unterbrechung, weil es andernfalls dem Zufall überlassen bliebe, ob er seine außergerichtlichen Auslagen selbst tragen muss oder ob sie gegen die Staatskasse geltend zu machen sind (Pfälzisches Oberlandesgerichts Zweibrücken - 4 W 155/04 aaO).

  • OLG Saarbrücken, 26.03.2008 - 8 W 25/08

    Keine Verfahrensunterbrechung bei PKH-Antrag - Zum Schonvermögen zum Bestreiten

    Dies gilt insbesondere auch dann, wenn - wie hier - der PKH-Antrag vor Unterbrechung entscheidungsreif vorlag und die Klägerin wegen der sie andernfalls treffenden Belastung mit der Honorarforderung ihres Prozessbevollmächtigten an der Entscheidung ein Interesse hat (vgl. OLG Rostock OLGReport 2004, 151; OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 349 sowie Beschluss vom 15.11.2004 - 4 W 155/04 - zitiert bei juris).
  • LAG Hamm, 27.01.2006 - 4 Ta 854/05

    Anwendung der Grundsätze des sog. "steckengebliebenen" PKH-Gesuchs auf den

    2.1.Soweit angenommen wird, das PKH-Verfahren sei vom Hauptsacheverfahren völlig unabhängig, es handele sich hier um kein kontradiktorisches Verfahren (OLG Zweibrücken v. 15.11.2004 - 4 W 155/04, ZInsO 2005, 444; OLG Zweibrücken v. 13.04.2005 - 6 W 2/02, OLGR Zweibrücken 2005, 845), denn der Rechtsschutz werde im PKH-Verfahren nicht gegenüber dem Antragsgegner begehrt, sondern es stünden sich der Antragsteller und die Staatskasse gegenüber, greift diese Begründung ebenso zu kurz, wie die weiteren Ausführungen, an dieser Beurteilung vermöge der Umstand nichts zu ändern, dass das PKH-Gesuch abschlägig verbeschieden werden müsse, soweit eine Anpassung der Klageanträge an die durch die Insolvenz - auf wessen Seite auch immer - veränderte Situation nicht in Betracht komme (so OLG Köln v. 07.07.1998 - 15 W 70/98, JurBüro 1998, 595 = NJW-RR 1999, 276 = NZI 1999, 30).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht